Aufenthaltstitel

Aufenthaltstitel für Fachkräfte
Arbeits- und Fachkräftemigration
Mit der steigenden Personalnachfrage in Deutschland, steigt auch das Interesse an ausgebildetem Fachpersonal.
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das am 1. März 2020 in Kraft getreten ist und regelmäßig nachjustiert wird, schafft einen neuen Rechtsrahmen, erleichtert insbesondere den Zugang für Fachkräfte in Ausbildungsberufen und verbessert die Perspektiven für ausländische Fachkräfte.
Fachkräfte mit beruflicher Ausbildung
Qualifizierte Fachkräfte in Ausbildungsberufen können eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in Deutschland erhalten. Mit diesem Aufenthaltstitel können sie in allen Berufen arbeiten, für die sie ihre Qualifikation befähigt.
Für qualifizierte Fachkräfte mit Hochschulabschlüssen gibt es flexiblere Möglichkeiten, die wir zusammen im Rahmen eines Beratungsgespräches erörtern können.
Neben einem Arbeitsangebot/Arbeitsvertrag ist erforderlich, dass die Gleichwertigkeit mit einer inländischen qualifizierten Ausbildung festgestellt wird. Eine feste Gehaltgrenze gibt es nicht, es sei denn Sie begehren eine Blaue Karte-EU.
Auch Ausländerinnen und Ausländer, die eine qualifizierte Berufsausbildung in Deutschland absolviert haben, können nach erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung eine Arbeit in Deutschland aufnehmen, zu der sie die erworbene Qualifikation befähigt.
Für alle weiteren Voraussetzungen, Details, Verfahrensabläufe und wichtigen Hinweise, kläre ich Sie gerne umfassend im Rahmen einer anwaltlichen Beratung auf.

Fachkräfte mit akademischer Ausbildung: Blaue Karte EU
Als zentraler Aufenthaltstitel für akademische Fachkräfte ermöglicht die ‚Blaue Karte EU‘ den einfachen und unbürokratischen Zuzug von Menschen aus Drittstaaten u.a., die in Deutschland arbeiten möchten. Es muss kein kompliziertes und aufwändiges Punkteverfahren durchlaufen werden und auf eine Vorrangprüfung wird verzichtet. Erforderlich ist lediglich zweierlei:
- Der Antragsteller muss ein abgeschlossenes Hochschulstudium nachweisen, das mit einem deutschen Hochschulstudium vergleichbar ist.
- Eine Gehaltsmindestgrenze muss eingehalten werden. Dies variiert jährlich. Ich informiere Sie gern!
Die ‚Blaue Karte EU‘ bietet zudem Privilegien für Zuwandererinnen und Zuwanderer und ihre Familien. So können potentielle Bewerberinnen und Bewerber ihre Zukunft in Deutschland durch ein frühzeitiges Daueraufenthaltsrecht langfristig planen:
Eine Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthaltstitel) kann bei Nachweis guter Deutschkenntnisse (mind. B1) und unter dem Nachweis einer guten Integration in die deutsche Grund- und Gesellschaftsordnung (Test Leben in Deutschland oder Einbürgerungstest) bereits nach 21 Monaten erteilt werden.
Gerne berate ich Sie über weitergehende Details und/oder unterstütze Sie beim gesamten Verfahren bis zur Erteilung der Blauen Karte EU
Die weiteren Voraussetzung für den Aufenthaltstitel einer Fachkraft mit akademischer Ausbildung lauten:
- Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts
- Nachweis der Identität (Ausweisdokumente, Geburtsurkunde, etc.)
- Es darf kein Ausweisungsinteresse bestehen
- Gültiger Reisepass
- Konkretes Arbeitsplatzangebot

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